Erfreulicherweise werden zum 01.10.2022 weitere Produktkategorien in die MiGeL aufge-nommen und so über die OKP finanziert.
Die Vergütung von Pflegematerial wurde überarbeitet und die Neuerungen sind ab 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Für einige Produkte galt eine Übergangsfrist von 12 Monaten, daher wurden diese nach bisherigem Recht vergütet, z.B. über die Gemeinde oder über die Gesundheitsinstitution. Diese Frist läuft nun am 30.09.2022 ab. Viele dieser Produkte werden in der Liste der Mittel und Gegenstände integriert und so bis maximal zum Höchstvergütungsbetrag von der Krankenkasse bezahlt. Wir erlauben uns die Mehrkosten sowie die Kosten von Produkten, welche nicht auf der Liste aufgenommen wurden, weiter zu verrechnen. Wir sind selbstverständlich bestrebt, alternative Produkte anzubieten, die keine Zusatzkosten verursachen oder Produkte zu meiden, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden und dennoch unseren hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Unsere technische Lösung erlaubt es uns, diese Alternativen zu erkennen und Sie optimal zu beraten.