Wer finanziert die AÜP?
Die Akut- und Übergangspflege ist gemäss Art. 18 Pflegefinanzierung zu 55 Prozent durch die zuständige politische Gemeinde und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherung zu finanzieren. Die Versicherten müssen sich, abgesehen von Franchise und Selbstbehalt nicht an den Pflegekosten der Akut- und Übergangspflege beteiligen. Die nichtpflegerischen Leistungen (z.B. Pension und Betreuung) sind hingegen von den Versicherten zu tragen.
https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/331.21