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Abklärung und Beratung

Abklärung & Beratung

 

  • Entlastungsmöglichkeiten
  • Anwendung von Hilfsmitteln
  • Anleitung von Angehörigen und Zugehörigen in der Pflege und Betreuung
  • Beratung zur Übernahme von pflegerischen und betreuerischen Tätigkeiten
  • Auskünfte über spezialisierte Beratungsstellen usw.

 

Die Spitex Buchs SG ist verpflichtet, den Bedarf für die Spitex-Leistungen nach KLV und gemäss Vorgaben der Krankenkasse auszuweisen.

Die effektiven Leistungen und entsprechenden Massnahmen klärt eine Pflegefachperson in einem Gespräch mit der Klientin/dem Klienten nach fachlichen Kriterien ab. Die Bedarfsabklärung nach RAI-HC wird schriftlich festgehalten. Anhand der Datensammlung erfolgt eine individuelle Pflegeplanung. Die Bedarfsabklärung wird standartmässig alle drei Monate wiederholt. In stabilen Situationen wird die Bedarfsabklärung halbjährlich wiederholt. Diese Abklärung innerhalb einer laufenden Betreuungssituation wird Reassessment genannt. Verändert sich die Betreuungssituation akut, wird ebenfalls ein Reassessment durchgeführt.

Sind Sie oder ihre Angehörigen bereits KlientIn der Spitex Buchs SG, dann wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die zuständige Fallverantwortung der Spitex Buchs SG.