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Pflegende Angehörige

14.11.2023 News
Pflegende Angehörige

Wir als Spitex Buchs SG können pflegende Angehörige anstellen

Angehörige von Klientinnen und Klienten sind für die Spitex eine wichtige Ressource. Als pflegende und betreuende Angehörige übernehmen sie eine zentrale Rolle für das Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten. Sie sind eine wichtige Unterstützung, damit Menschen auch mit Einschränkungen in den eigenen vier Wänden wohnen können. Pflegende Angehörige bringen oftmals jahrelange Erfahrung in der Betreuung und Pflege ihrer unterstützungsbedürftigen Angehörigen mit. Sie kennen die Bedürfnisse der Angehörigen sehr gut. Diese Erfahrung ist eine wichtige Ressource für die Spitex-Organisation.

Im Gegensatz soll die Spitex-Organisation auch für pflegende Angehörige eine wichtige Ressource sein. Wir als Spitex-Organisation sind verpflichtet, unsere Leistungen in der nötigen Qualität zu erbringen. Dies bedeutet, dass die Mitarbeitenden, die die Leistung erbringen, über die entsprechenden Qualifikationen verfügen müssen, um die Qualität der Leistungen zu sichern. Dies gilt für alle Personen, die im Auftrag der Spitex-Organisation Leistungen bei der Klientin/dem Klienten erbringen.

Die Anforderungen gemäss KLV Art. 7 und 8a bezüglich der Bedarfsermittlung gelten auch bei der Leistungserbringung durch pflegende Angehörige. Diese führen Leistungen gemäss der Pflegeplanung aus. Nur solche Leistungen werden entschädigt.

Wir als Spitex Buchs SG können pflegende Angehörige zur Ausübung pflegerischer Tätigkeiten bei Angehörigen anstellen, wir sind dazu aber nicht verpflichtet. Eine pflegende Angehörige, ein pflegender Angehöriger kann keinen Anspruch auf eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation erheben. Bei der Anstellung pflegender Angehöriger sind allfällige kantonale Vorgaben zu berücksichtigen.

 

Als Grundlage dienen folgende Voraussatzungen:

 

  • Alter ab 18 J. (Angehörige)
  • Pflege eines Angehörigen
  • Stabile und langfristige Pflegesituation
  • Richtwert eine Mindest-Einsatzdauer von 1.5 Stunden pro Woche
  • Kleinkinder erst ab 4 J.
  • Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
  • Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen (Weiterbildungsmöglichkeiten)
  • Einverständnis aller Beteiligten
  • Mindestanforderung Weiterbildung SRK Kurs innerhalb eines Jahres

 

Haben Sie weitere Fragen rund ums Thema pflegende Angehörige? Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen unter der 

E-Mail-Adresse: info@spitex-buchs.ch

oder

 +41 (0)81 750 11 00

 

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