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EPD (elektronisches Patientendossier)

03.07.2023 News
EPD (elektronisches Patientendossier)

EPD Kampagne

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) besteht in der Schweiz zum ersten Mal eine einheitliche digitale Sammlung für behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen. Der Bund lancierte dazu am 30. Juni 2023 eine Partnerkampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit den Kantonen.

  • Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit von Patientinnen und Patienten. Diese bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Über eine sichere Internetverbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für Gesundheitsfachpersonen – sofern durch Patientinnen und Patienten freigegeben – jederzeit abrufbar.
  • Die neue Möglichkeit für den Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und den behandelnden Gesundheitsfachpersonen ist die Basis für die Zukunft eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.
  • Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Andere Gesundheitsfachpersonen und vor 2022 niedergelassene Ärzte, Apothekerinnen, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeuten können sich dem EPD freiwillig anschliessen.

 

Vorteile des EPD

  • Mit dem EPD haben Gesundheitsfachpersonen einen einfachen Zugriff auf aktuelle und behandlungsrelevante Dokumente von Patientinnen und Patienten. Unnötige oder doppelte Behandlungen können so vermieden werden, die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie wird erhöht.
  • Der Zugriff ohne Umwege auf relevante Informationen von Patientinnen und Patienten kann zum Beispiel eine telefonische Rückfrage oder das Anfordern von Dokumenten bei anderen Gesundheitsfachpersonen ersetzen. Damit wird die interprofessionelle Zusammenarbeit effizienter.
  • Das EPD erlaubt Gesundheitsfachpersonen in Ausnahmesituationen, wie in einem Notfall, den Zugriff auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patientin oder des Patienten. So erhalten diese in einem medizinischen Notfall Informationen zu Allergien, Medikation oder bekannten Krankheiten.
  • Mit der Einführung des Impfausweises oder des Medikationsplans und weiteren strukturierten Daten wird das Verwalten des EPD noch effizienter werden.
  • Die Patientinnen und Patienten können sich aktiver in den Behandlungsprozess einbringen. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Compliance zu verbessern. Längerfristig nützt das dem gesamten Gesundheitssystem.
  • Je mehr Gesundheitsfachpersonen, Patientinnen und Patienten am EPD- System teilnehmen, desto mehr Informationen sind vorhanden und desto weniger Zeit geht bei der Suche nach Informationen verloren.

 

Mehr Informationen: www.patientendossier.ch

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